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BGH, 10.08.1972 - 4 StR 358/72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Diebstahls - Das Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe - Hang eines Täters zu Diebstählen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 10.08.1972 - 4 StR 358/72
Die Anwendung des § 42 e Abs. 1 StGB setzt voraus, daß es sich bei den sog. Symptomtaten - das sind sowohl die jetzt zur Aburteilung stehende Tat als auch die Taten, die die formellen Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 StGB erfüllen - um "erhebliche" Straftaten gehandelt hat (hierzu BGH NJW 1971, 1322).Es ist möglich, daß alle diese drei Diebstähle oder wenigstens die zwei letzten von ihnen oder der eine oder der andere von diesen als "erhebliche" Straftat angesehen werden können; (um das beurteilen zu können, bedarf es aber näherer Angaben über die Straftaten und einer entsprechenden tatrichterlichen Würdigung im Sinne der angeführten Entscheidung BGH NJW 1971, 1322).